Xventure Buchungsbedingungen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Die Reiseanmeldung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Erst nach schriftlicher Buchungsbestätigung durch den Reiseveranstalter tritt der Reisevertrag in Kraft.
Mit Abschluss des Reisevertrages akzeptieren Veranstalter und Kunde die allgemeinen Vertragsbedingungen.
2. Bezahlung
Umgehend nach Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Rechnung von Xventure und verpflichtet sich binnen 14 Tagen (Zugang der Reisebestätigung) eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist bei Reiseantritt in Rumänien zu bezahlen.
3. Änderungen
Irrtümer und Druckfehler sowie Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Im Falle eines Reiserücktritts durch den Kunden kann der Reiseveranstalter pauschalisierte Rücktrittskosten verlangen, die sich wie folgt vom Reisepreis errechnen:
* bis 40 Tage vor Reiseantritt: | 50 % Anzahlungsrückerstattung |
* bis 20 Tage vor Reiseantritt: | 30 % Anzahlungsrückerstattung |
* ab 19 Tage vor Reiseantritt: | Keine Anzahlungsrückerstattung |
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde seinen Platz an andere Personen weitergeben.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bis vier Wochen vor Reisebeginn kann der Reiseveranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn z.B.: höhere Gewalt, Witterungsverhältnisse, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse die Reise gefährden oder erheblich beeinträchtigen. Der bis dahin eingezahlte Anzahlungsbetrag wird zurückerstattet.
Ebenso behalten wir uns vor eine Reise abzubrechen, wenn diese durch oben genannte Bedingungen undurchführbar wird.
6. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen für:
* Unfälle während der Reise. Bei dieser Form von Sportreise ist jeder Kunde für sein Handeln und besonders seine Fahrweise sowie für das Einschätzen der eigenen Fähigkeiten selbst verantwortlich.
* Beschädigung oder Diebstahl von Gepäckstücken oder Wertgegenständen.
-
7. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen zur Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter mitzuteilen. Unterlässt er es schuldhaft Mängel innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen so verliert er jeglichen Anspruch auf Minderung.
8. Vorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
9. Bild- und Tonrechte
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass von und mit ihnen im Zuge des Xventure Programms entstandene Fotos, Bild- und Tonaufnahmen für jegliche Werbezwecke von Xventure srl und seinen Partnern verwendet werden kann.
10. Mietfahrzeuge
Der Kunde verpflichtet sich die Mietfahrzeuge schonend zu behandeln und ihrem Zweck entsprechend zu benutzen. Sollte das Fahrzeug während der Tour einen Schaden erleiden, der vor Ort nicht behoben werden kann, so entstehen für den Kunden daraus keine Ansprüche auf Rückerstattung des Reisepreises, gleich ob der Kunde diesen Schaden verschuldet hat oder nicht. Der Reiseveranstalter wird sich in einem solchen Fall jedoch bemühen, so schnell wie möglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
11. Haftungsverzichtserklärung
Mit der Anmeldung zur Reise stimmt der Kunde folgender Erklärung ausdrücklich zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorrad-, Mountainbike-, ATV- und Geländewagen-Fahrens auf und abseits befestigter Strassen voll bewusst. Die Teilnahme an der Reise erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder die Firma X-Venture S.r.l noch deren Leistungsträger und Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie andere auftretenden Störungen, die der höheren Gewalt obliegen, haftbar gemacht werden können. Ebenso haftet die Firma X-Venture in keinster Weise für Schäden und Unfälle resultierend aus technischen Defekten der Leihfahrzeuge. Es ist mir bekannt dass X-venture S.r.l auch nicht für Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit meines Fahrzeugs zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Tour an mich stellt und verfüge über einen gültigen Motorradführerschein (nur für Fahrer auf Motorradtouren) bzw. einen gültigen Autoführerschein (nur für Fahrer bei 4x4 Touren). Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Sibiu / Rumänien vereinbart.
13. Reiseveranstalter
X-Venture S.r.l
Str. Cetatii nr. 34
550160 Sibiu - Rumänien





